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Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie nicht
anerkannt:
Akademische Titel wie lic.phil. I, Dr. phil. sind nicht
zwingend im Fachbereich Psychologie erworben worden, und auch Titel wie Dipl.
Psychologe oder lic.phil.,
Psychologe qalifizieren
nicht zur psychotherapeutischen Tätigkeit.
Sie bedeuten nur, dass der / die Inhaber dieser Titel ein Grundstudium in Psychologie
abgeschlossen haben.
Psychologie ist aber noch nicht Psychotherapie und qualifiziert nicht zu
psychotherapeutischer Tätigkeit, genau wie ein Medizinstudium auch
nicht.
Mit diesen Titeln darf man in der Schweiz in allen Kantonen welche mittlerweilen
die Psychotherapie geregelt haben, psychologisch Beratung
von gesunden anbieten, weil sie nicht zur Ausübung von Psychotherapie
qualifizieren.
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Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie
anerkannt:
Psychotherapeut(in) FSP (FSP = Föderation
der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, ein Zusammenschluss akademischer
Psychologen/innen).
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung
/ Grundstudium eine
von der FSP anerkannte,
3-4 Jahre dauernde Spezialisierung in Psychotherapie abgeschlossen.
Psychotherapeut(in) SPV (SPV = Schweizerischer Psychotherapeuten-Verband)
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung
/ Grundstudium eine von SPV und CHARTA anerkannte,
5-6 Jahre dauernde Spezialisierung in Psychotherapie abgeschlossen.
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH: Bei
den Psychiatern besteht Gewähr für eine fachgerechte Ausbildung
in Psychiatrie und Psychopharmakologie. Alle Psychiater, die den Facharzttitel
FMH nach dem 1. Januar
1998 erworben haben, verfügen über eine der anerkannten Psychotherapieausbildungen
mit Abschluss, welche allerdings nur etwa die Hälfte des Umfangs
eines Psychotherapeuten SPV umfasst (siehe).
Von den Psychiatern mit einem Facharzttitel älteren
Datums haben einige, aber nicht alle diese Ausbildung freiwillig absolviert.
Trotzdem dürfen bis heute nur Psychiater im Rahmen der Grundversicherung
Psychotherapie machen und abrechnen. Bisher wird diese Thematik allerdings
behandelt, wie wenn es um Diskurse und Meinungen, statt um Tatsachen
ginge.
Allerdings gibt es auch zwischen diesen anerkannten Titeln teilweise
grössere
Unterschiede, z.B. was die Bedingungen zur Erlangung des Titels anbetrifft
(siehe).
Ganz abgesehen davon, dass auch im Grundstudium zwischen Ärzten
und klinischen PsychologInnen das psychologische Grundlagenwissen unterschiedlich
ausgebildet
wird.
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Praxisbewilligung Psychotherapie (Voraussetzungen / kantonal geregelt)
Bis heute werden die Voraussetzungen für die Erlangung einer Praxisbewilligung für Psychotherapie von den Kantonen geregelt.
Welche psychotherapeutisch arbeitenden Personen erhalten heute von der Gesundheitsdirektion eine kantonale Praxisbewilligung?
Zusammengefasst erhalten heute zwei Kategorien von Psychotherpeut/innen eine kantonale Praxisbewilligung:
Offiziellen Homepages zum Thema Praxisbewilligung in verschiedenen Kantonen:
ZH
Kanton
Zürich (Verordnung über
die Berufe der Gesundheitspflege / Bewilligungen)
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Unterscheidungen / Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachtiteln der verschiedenen Verbände (siehe auch hier)
| Fachtitel | Grundausbildung | Theorie / Wissen / klin. Training | Selbsterfahrung | Supervision eigener Praxis | weitere Bedingungen | psychotherapeutische Praxis |
Gesamtdauer |
| Psychotherapeut SPV | sozialwissenschaftliches Hochschulstudium plus (bei gewissen Studienabschlüssen) Ergänzungsstudium Psychotherapiewissenschaften der Charta | Erwerb von Theorie in der gewählten Methode während 400 Stunden | 300 Stunden / Sitzungen, wovon mind. 100 Einzelsitzungen | 250 Stunden / Sitzungen, wovon mindestens 100 im Einzelsetting | Prozessualität (während mindesten fünf Jahren, davon ein Jahr Praktikum) und Integralität (siehe 3., 3.1. und 3.2.) des Ausbildungsganges. |
1 Jahr | 5 - 6 Jahre |
| Fachpsychologin für Psychotherapie FSP | Studium klinische Psychologie | 400 Std. | 200 Std., davon mind. 100 Std. im Einzelsetting | 200 Std., davon mind. 100 h im Einzelsetting | 400 Stunden | 3 - 4 Jahre | |
| Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH | Studium Medizin | 280 Std. | 125 Std. | 125 Std. (davon 60 Std. in der Gruppe) | 3 Fallberichte / 90 Std. | keine Angaben | 3 Jahre |
Um die Unterschiede noch etwas deutlicher zu machen, hier am Beispiel der von FMH und FSP anerkannte "Psychotherapeutische Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie" der Uni Basel mit den Anforderungen für PsychologInnen einerseits, und und ÄrztInnen andererseits:
| Anerkennung | Fachwissen, inkl. klinisches Training | Selbsterfahrung | Supervision | Fallberichte | klinische Praxis | eigene therapeutische Tätigkeit |
| Ärzte / FMH | 280 h | 125 | 125 | 3 FB / 90 h | keine Angaben | |
| PsychologInnen / FSP | 640 h | 200 h | 200 h | 8 FB / 240 h | 1800 h | 480 h |
Ich habe verschiedentlich Kolleginnen und Kollegen mit Grundstudium
Medizin gefragt, worin es wohl begründet sei, dass Mediziner nur die Hälfte
der zeitlichen Anforderungen zur Erreichung der Psychotherapie-Anerkennung
durch ihren Verband benötigen.
Liegt es an der Muttermilch ? Oder rechtfertigen eventuell unterschiedliche
Gene diese krasse Ungleichheit?
Antwort: Es liegt wohl an der guten Lobby der Ärzte und hat einen geschichtlichen
Hintergrund...
PsychotherapeutIn - Psychiater - PsychologIn - Die Unterschiede
| Psychotherapie | klinische Psychologie | Psychiater | |
| Grundausbildung | Sozialwissenschaftliches Hochschulstudium | Hochschulstudium Psychologie | Hochschulstudium Medizin |
| Psychotherapeutische Zusatzausbildung | Psychotherapeutische Spezialausbildung | keine | spezialärztliche Weiterbildung |
| Qualifikation für Tätigkeit | Der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin sind Fachpersonen, welche
seelisch leidende und kranke Menschen behandeln können. |
Der Psychologe / die Psychologin sind Fachleute, welche gesunde Menschen beurteilen und beraten können
|
Der Psychiater / die Psychiaterin sind Fachleute für schwere Geisteskrankheiten und deren medizinisch-psychiatrische Begutachtung und Behandlung. Die Ausbildung besteht aus einem Medizinstudium sowie einer spezialärztlichen Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen. |
Zu erwähnen ist, dass natürlich auch Doppel-Ausbildungen möglich
sind.
Viele Psychiater und Psychologen - aber lange nicht alle - sind auch
PsychotherapeutInnen. Das heisst, sie haben zusätzlich zu ihrem Studium eine
psychotherapeutische
Spezialausbildung
gemacht.
Es ist das Recht der Therapiesuchenden / PatientInnen, zu erfahren, welche Ausbildung ihr möglicher / zukünftiger Therapeut gemacht hat. Wird die Frage nicht oder nur unbefriedigend beantwortet, suchen sie weiter...
Leider deklarieren die Verbände dies bis heute (mit einigen Ausnahmen, wie z.B. der SVG oder die Gedap) die Ausbildung ihrer Mitglieder nicht, und Nachfragen werden oft nicht wirklich beantwortet und mit dem Hinweis auf das abgeschlossene Studium oder den Fachtitel abgespiesen.
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